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BestattungsalternativenZu den Bestat­tungs­al­ter­na­ti­ven zäh­len Gärt­ner­be­treute Grab­fel­der, Memoriam-Gärten oder auch Ruhe­ge­mein­schaf­ten. Die­ses sind Grab­ar­ten, die auf dem „Tag des Fried­hofs“ 2007 in Ber­lin erst­mals vor­ge­stellt wur­den. Das Beson­dere an einer Ruhe­ge­mein­schaft ist, dass die Hin­ter­blie­be­nen mit­tels eines Treu­hand­ver­tra­ges von der Grab­pflege ent­las­tet, bzw. befreit wer­den. Diese Treu­hand­ver­träge wer­den in Ver­bin­dung mit der Dau­er­grab­pfle­ge­ein­rich­tung wie der Treu­hand­stelle für Dau­er­grab­pflege abge­schlos­sen. Die Treu­hand­stelle stellt die ord­nungs­ge­mäße Grab­pflege über die kom­plette Ruhe­frist sicher. Zum Teil deckt der Treu­hand­ver­trag auch die Kos­ten des Grab­mals inkl. Inschrift und die Fried­hofs­ge­büh­ren ab. Es gibt ver­schie­dene For­men von Ruhe­ge­mein­schaf­ten. Sie wer­den stets den Bedürf­nis­sen und den Gege­ben­hei­ten vor Ort angepasst.

Ziele:

Es wer­den zwei Ziele ver­folgt. Zum Einen soll die Ruhe­ge­mein­schaft eine finan­zi­elle Alter­na­tive zu den anony­men Grab­stät­ten und Rasen­grab­stät­ten dar­stel­len. Und den Hin­ter­blie­be­nen die Mög­lich­keit geben den Bestat­tungs­platz zu ken­nen und hier die doch so wich­tige Trau­er­ar­beit leis­ten zu können.

Und ande­rer­seits soll den Men­schen die Sorge genom­men wer­den, dass die eigene spä­tere Grab­stätte unge­pflegt sein könnte. Diese Per­so­nen haben mit einer Ruhe­ge­mein­schaft die Sicher­heit, dass die Treu­hand­stelle die Grab­pfle­gen kontrolliert.

Vor­teile:

Moderne, neu­ar­tige Grab­for­men ste­hen zur Aus­wahl. Der Wunsch nach einer indi­vi­du­el­len Grab­stätte wird erfüllt.

Alle Grab­stät­ten wer­den vor der ers­ten Bestat­tung her­ge­rich­tet. Auch die Pflege und Bepflan­zung wird auf­ge­nom­men. Somit kann der Hin­ter­blie­bene eine fer­tig gestal­tete Grab­stätte aus­wäh­len und weiß vorab wofür er sich ent­schei­det. Spä­tere Ent­täu­schun­gen hin­sicht­lich der Grab­ge­stal­tung kön­nen aus­ge­schlos­sen werden.

Sowohl preis­güns­tige Ange­bote, die kaum mehr als die Pflege einer Rasen­grab­stätte kos­ten, wer­den ange­bo­ten als auch Grab­ar­ten inkl. Pflege im hoch­wer­ti­gen Rahmen.

Den Ange­hö­ri­gen wird ein Ort zur Trau­er­be­wäl­ti­gung ange­bo­ten. Grund­sätz­lich fin­den keine anony­men Bestat­tun­gen auf Ruhe­ge­mein­schaf­ten statt. Jeder Beige­setzte wird nament­lich auf einem Grab­mal erwähnt.

Auf den Ruhe­ge­mein­schaf­ten darf Blu­men­schmuck nie­der­ge­legt wer­den. Dies ist auf Rasen­grab­stät­ten nicht gestat­tet, da Blu­men­schmuck die Mäh­ar­bei­ten behindert.